Infos zum E-Check

Vermeiden Sie Unfälle…

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Gesetzgebung: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Zuwiderhandlung kann in den Fällen mit einer Geldbuße bis zu 10.000,-€ geahndet werden.

BGV A3 §9: Ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der § 3, § 5 Abs. 1 bis 3, § 6 und §7 zuwiderhandelt.

Versicherungsschutz: Bei einem Schadensfall müssen Sie als Betreiber den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten können die Berufsgenossenschaften eine Haftung ausschließen, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von uns gemäß BGV A3 prüfen.

(Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Im Speziellen, „elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ vom 1.März 1962. Damals noch VBG 4, geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18) seit 1. Januar 2005 lautet die Prüfung BGV A3.)

Wie wird die Prüfung durchgeführt? Zu Beginn steht die Sichtprüfung, an die sich folgende Messungen anschließen:

  • Messen des Schutzleiterwiderstandes
  • Isolationswiderstandes (nicht bei Geräten der Informationstechnologie)
  • Ersatzableitstromes
  • Berührungsstromes
  • Schutzleiter- bzw. Differenzstromes und einer Funktionsprüfung

Wenn das Gerät als betriebssicher gilt, erteilen wir die BGV A3 Prüfplakette und kleben diese auf das Gerät. Ein Protokoll wird für Ihre Unterlagen erstellt. Die rechtliche Bedeutung unserer BGV A3 Prüfprotokolle ist für den Betreiber dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät kommt. Wird der verantwortliche Betreiber in einen Personen- oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht gemäß BGV A3 nachgekommen ist. Unsere Messprotokolle sind Beweisurkunden für die Durchführung der BGV A3 Prüfung. Diese stellen wir Ihnen als Papierausdruck oder umweltschonend als Datei bzw. CD-Rom aus. Somit sind Sie von der Haftung freigestellt.

Welche Sicherheit bietet Ihnen die Prüfung? Wenn Ihr Gerät NICHT betriebssicher ist:
Wenn nichts zu beanstanden ist, so gibt die BGV A3 Prüfung die Gewissheit, dass die geprüften Elektrogeräte allen Sicherheitsaspekten genügen. Sollten nach der BGV A3 Prüfung Fehler am Gerät festgestellt werden, so kann das Gerät ggf. vor Ort instandgesetzt werden.

Prüffrist Richt- & Maximalwerte
– Richtwert 6 Monate
– auf Baustellen 3 Monate *)

Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

*) Konkretisierung siehe BG-Information „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“ (BGI 608)

Bedenken Sie: Auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zur Steigerung der Betriebsverantwortung hinsichtlich Prüfmaßnahmen und Dokumentation, regelt besonders in §3 Gefährdungsbeurteilung, §10 Prüfung der Arbeitsmittel und §11 Aufzeichnungen, die Pflichten des Arbeitgebers.

In den Paragraphen § 25 Ordnungswidrigkeiten und §26 Straftaten, werden die jeweiligen Konsequenzen beschrieben.

Zuwiderhandlungen sind Strafbar!

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Norbert Lange