Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder
Durch Bestehen der Prüfung ist Herr Lange autorisiert, die Projektierung, Installation und Wartung für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 durchzuführen.
„Seit dem Jahr 2000 setzt sich das Forum Brandrauchprävention e.V. nicht nur für die Ausstattung aller Haushalte mit Rauchmeldern, sondern auch für die Förderung von Qualitätsstandards ein. Wegweisend für höhere Sicherheitsstandards von Geräten für den Langzeiteinsatz wurde bereits 2011 das Qualitätsmerkmal „Q“ eingeführt. Die novellierte Anwendungsnorm DIN 14676, die im Herbst 2012 veröffentlicht wurde, sieht auch für die Projektierung, Installation und Instandhaltung eine „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ vor. Dank des zertifizierten Fachwissens wird diese Fachkraft für ein Höchstmaß an Sicherheit auf einer einheitlichen, normativen Grundlage sorgen.“
Projektierung und Installation
Rechte und Pflichten für Eigentümer:
Als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie unterliegen Sie selbstverständlich auch der Rauchmelderpflicht, sofern diese in Ihrem Bundesland beschlossenes Gesetz ist. Eine Übersicht über die Bundesländer mit bestehender Rauchmelderpflicht finden Sie hier.
Rechte und Pflichten für Vermieter:
Für den Einbau der Rauchwarnmelder in Bundesländern mit Rauchmelderpflicht ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer des Hauses/der Wohnung verantwortlich (Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern). In einigen Bundesländern liegt auch die gesetzliche Wartungspflicht beim Haus- bzw. Wohnungseigentümer. Aber es gibt auch mehrere Bundesländer, die dem unmittelbaren Besitzer – sprich dem Mieter – die Wartung übertragen, falls nicht der Eigentümer die Verpflichtung übernimmt.
Worauf Eigentümer und Vermieter achten sollten
Eigentümer, die besonderen Wert auf einen zuverlässigen und langlebigen Rauchmelder legen, können sich am unabhängigen Qualitätszeichen „Q“ orientieren. Rauchmelder mit dem „Q“ sind auf Langlebigkeit, die Reduktion von Fehlalarmen sowie erhöhte Stabilität geprüft und verfügen über eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer.
Produkte mit dem „Q“ können Sie über mich beziehen.
Wartungsempfehlung
Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit muss jeder installierte Rauchwarnmelder regelmäßig überprüft werden.
Die Prüfpunkte sind in Anlehnung an die Anwendungsnorm DIN 14676 erstellt, die auch die Instandhaltung von Rauchwarnmelder regelt.
Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben zu überprüfen, mindestens jedoch einmal im Abstand von 12 Monaten (plus/minus 3 Monate Karenzzeit). Dieses ist zu dokumentieren. Die Herstellerangaben finden Sie in der dem Produkt beigelegten Bedienungsanleitung. Bewahren Sie diese gut auf.
Kostenumlage auf den Mieter
Die Kosten für Installation und Wartung der Rauchwarnmelder darf der Vermieter auf den Mieter umlegen: Die Installationskosten wegen Steigerung der Sicherheit der Wohnung gemäß BGB-Mietrecht durch anteilige Erhöhung der Miete (maximal 11% der Investitionskosten jährlich).
Die Wartungskosten darf der Vermieter ebenfalls umlegen, jedoch auf die Nebenkosten (Betriebskosten), die er jährlich abrechnet.
www.rauchmelder-lebensretter.de